- per Online-Eingabeformular
Der Inserent kann mit dem Online-Eingabeformular folgendes vollziehen:
Eine Stellenanzeige mit den geforderten Pflichtfächern hochladen, dabei kann der Inserent nach Wunsch auswählen in
welchen Sprachen der Stellenanzeigentext übersetzt werden soll, falls er keine eigenen fertigen Übersetzungen besitzt und
ob der Urtext der Stellenanzeige synchron mit den vom Portalbetreiber angefertigten Übersetzungen veröffentlicht werden
soll und ein Firmenlogo hochladen, falls der Inserent ein Logo bei seiner Stellenanzeige haben möchte.
- per E-Mail
Über den Weg per E-Mail kann folgendes erzielt werden:
a. Eine Stellenanzeige zusenden wie unter Punkt 1.
Dazu sind folgende Angaben erforderlich:
- Titel und Haupttext der Stellenanzeige
- Die Sprachen in die eventuell die Stellenanzeige übersetzt werden soll.
- Ob die Stellenanzeige synchron mit den Übersetzungen veröffentlicht werden soll.
- Nachname und Anrede der zuständigen Person für die Stellenanzeige.
- Firmendaten zur Rechnungserstellung mit Festnetzangabe.
- Gegebenenfalls ein Firmenlogo anhängen.
b. Die Schaltung der Anzeige per E-Mail ist obligatorisch, wenn der Inserent fertige Übersetzungen des
Stellenanzeigentexts besitzt.
In diesem Fall sind folgende Angaben in der E-Mail erforderlich:
- Titel und Haupttext der Stellenanzeige
- Nachname und Anrede der zuständigen Person für die Stellenanzeige.
- Firmendaten zur Rechnungserstellung mit Festnetzangabe.
Die fertigen Übersetzungen sowie ggf. ein Firmenlogo fügt der Inserent dem Haupttext der E-Mail bei (Anhang oder im
Text).
Bestandskunden, die bereits ein Firmenlogo hinterlegt haben, können formlos in der E-Mail die Veröffentlichung ihres
bereits übermittelten Logos für die Stellenanzeige anfordern.